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Mietbedingungen Baumaschinen Werle

1. Die Mietbedingungen gelten für Kurzzeitmieten bis 21 Tage.
Zusätzlich gelten die ausführlichen Geschäftsbedingungen unseres Mietvertrages für Baumaschinen und Geräte, welche am Standort Hoppstädten-Weiersbach bereitstehen.

 

2. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Abholung bzw. des Versandes. Sie endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe bzw. dem Eintreffen des Gerätes mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsmäßigem Zustand auf dem Lagerplatz des Vermieters, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ferner endet der Mietvertrag automatisch bei Insolvenz bzw. Beantragung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens durch eine der Vertragsparteien.

3.
3.1. Der Mieter verpflichtet sich:
– das Gerät vor dem ersten Einsatz in die Betriebshaftpflicht aufzunehmen: sofern nicht möglich, muss für gleichwertigen Versicherungsschutz gesorgt werden.
– das Gerät vor Überbeanspruchung zu schützen;
– für Wartung und Pflege des Gerätes zu sorgen;
– Öl- und Filterwechsel durchzuführen;
– notwendige Instandsetzungsarbeiten sofort sach- und fachgerecht unter Verwendung von Original- oder gleichwertigen Ersatzteilen
auf seine Kosten vornehmen zu lassen, es sei denn, der Mieter und seine Hilfspersonen haben nachweislich jede gebotene Sorgfalt beachtet.
– das Gerät nach Beendigung der Mietzeit in einwandfreiem Zustand zurückzugeben;
– Das Gerät gereinigt zurückzugeben, anderenfalls werden die Reinigungskosten sowie die entfallenden Entsorgungskosten berechnet.
Für Schäden, die infolge von Verletzungen dieser Vertragspflichten entstehen, haftet der Vermieter nicht.

3.2. Es wird weiter keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Mieter oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Vermieters zurückzuführen sind.

4.Für Mängel des vermieteten Gegenstandes, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört, haftet der Vermieter wie folgt:

I. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich durch den Vermieter auszubessern oder neu zu liefern, die sich nach Inbetriebnahme als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausgestellt haben, insbesondere durch fehlerhafte Bauart oder mangelhafte Ausführung.

II. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

III. Durch etwa seitens des Mieters unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Vermieters vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung des Vermieters aufgehoben.

IV. Ergänzend wird auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen.

5. Anfallende Kosten für Treibstoffe und Öle gehen zu Lasten des Mieters. Maschinen werden betankt ausgeliefert, bei Rücklieferung festgestellte Fehlmengen werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

6. An- und Abtransport gehen zu Lasten des Mieters, eventueller Versand der Mietsache geht auf Kosten und Gefahr des Mieters.

7. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag, 8 Stunde/die Vermietung erfolgt grundsätzlich nur tageweise.

8. Sämtliche Preise gelten für einen maximal 8-Stunden-Tag ab Hoppstädten-Weiersbach

9. Überstunden werden mit 1/8 des Tagesmietpreises / Stunde berechnet.

10. Wird die Mietsache infolge eines Verschuldens des Mieters gestohlen oder unterschlagen, so hat der Mieter dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn der Mieter aus sonstigen Gründen seine Verpflichtung zur Rückgabe des Gerätes nicht einhalten kann. Dem Mieter steht es frei, auf seine Kosten eine Diebstahlversicherung abzuschließen.

11. Für Transport- und Baustellen-Gewaltschäden am Gerät ist allein der Mieter verantwortlich.

12. Für Ausfallzeiten durch Reparaturen, soweit dem Mieter ein Verschulden zur Last fällt und für Schlechtwetter besteht kein Ersatzanspruch des Mieters.

13. Alle durch die Mietsache verursachten Schäden gehen zu Lasten des Mieters, es sei denn, dem Vermieter bzw. seinen
Erfüllungsgehilfen fiele grobes Verschulden zu Last.

14. Für Schäden, die dem Mieter durch Ausfall des gemieteten Gerätes entstehen, haftet der Vermieter nicht.

15. Der Mietbetrag ist im Voraus zu zahlen, und zwar sofort nach Rechnungserhalt rein netto. Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen berechnet. Ist der Mieter mit der Zahlung des Mietpreises im Verzug, so ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache sofort zurückzunehmen und vom Vertrage zurückzutreten. Mietbeträge unter 75,- € plus Mehrwertsteuer sind sofort netto in bar zahlbar.

16. Sollte die Mietzeit über 21 Tage hinausgehen, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

17. Sollte irgendeine dieser Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein, so werden davon die übrigen Bestimmungen der Mietvereinbarung nicht berührt.

18. Versicherung – Selbstbeteiligung
Der Vermieter schließt in der Regel eine Kaskoversicherung ab. Nicht eingeschlossen in die Versicherung sind Diebstahl, Unterschlagung sowie Gewaltschaden.
Dem Mietzins für die entsprechend als versichert gekennzeichneten (z.B. in Katalogangaben mit Stern, etc.) Maschinen und Geräte werden
8 % Versicherung hinzugerechnet. Nicht ent­sprechend als versichert gekennzeichnete Geräte sind nicht versichert. Verluste oder Schäden an diesen nicht versicherten Geräten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, sofern er diese zu vertreten hat.
Der Selbstbehalt bei Beschädigungen bzw. Verlust beträgt:

Selbstbeteiligung    500 €

Diebstahl und Beschädigung müssen unverzüglich der Polizei und dem Vermieter angezeigt werden.


19. Gerichtsstand und Erfüllungsort

19.1 Auf diesen Vertrag und die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, unser Geschäftssitz.

Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

20. Pflichten des Mieters
20.1 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Überbeanspruchung und falschem Gebrauch in jeder Weise zu schützen und die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes auf seine eigenen Kosten durchzuführen.
20.2 Sind Instandsetzungs- und Inspektionsarbeiten notwendig, hat der Mieter diese dem Vermieter rechtzeitig anzukündigen und diese durch den Vermieter sodann unverzüglich durchführen zu lassen. Der Vermieter hat die Kosten hierfür zu tragen, sofern der Mieter seine Pflichten nachweislich erfüllt hat.
20.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in den Mietgegenstand hat der Mieter den Vermieter unverzüglich schriftlich (vorab telefonisch) zu benachrichtigen und  ihm alle zu einer Intervention notwendigen Unterlagen zuzuleiten und den Dritten hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren.
20.4 Der Mieter darf einem Dritten keine Nutzungsrechte an dem Mietgegenstand einräumen, noch Rechte aus dem Mietvertrag abtreten.
20.5 Reparaturen, die durch normalen Verschleiß erforderlich werden, führt der Vermieter auf seine Kosten selbst oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen aus. Repariert der Mieter den Mietgegenstand selbst ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Mieters. Für hieraus resultierende Schäden und einen eventuellen Verlust der Herstellergarantie haftet der Mieter. Der Mieter tritt seine gegenüber dem beauftragten Unternehmer bestehenden Gewährleistungsansprüche schon jetzt an den Vermieter ab; der Vermieter nimmt diese an.
Alle sonstigen Reparaturen, die der Mieter zu vertreten hat, hat der Mieter auf seine Kosten sofort durch den Vermieter oder durch ein von diesem beauftragten Unternehmen durchführen zu lassen.

Stand 11.2020

Adresse

In Bleiderdingen 30
55768 Hoppstädten-Weiersbach
Rheinland-Pfalz

Öffnungszeiten
  • Mo – Fr
    07:00 – 18:00
  • Sa
    07:00 – 12:00
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